Allgemeine Geschäftsbedingungen über die mit Christian Kettner
abgeschlossenen Dienstleistungsverträge

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Stand: 15.Dez. 2008
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge die mit
stationären Pflegeeinrichtungen mit freiberuflichem examiniertem Pflegepersonal abgeschlossen werden und in
denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von beiden Vertragspartnern akzeptiert werden.

§2 Inhalte von Dienstleistungsverträgen nach diesen AGB
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen
bestehen in der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von Krankenpflege und/oder Altenpflege. Dies geschieht in Kooperation mit den zu pflegenden
Patienten/Heimbewohnern, den angestellten Pflegedienstmitarbeitern und Ärzten des Auftraggebers,
sowie den niedergelassenen für die Patienten zuständigen Ärzten. Der Auftragnehmer orientiert sich bei seiner Planung an
den Rahmenbedingungen der Einrichtung.

§3 Weisungsbefugnis des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer
Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer während der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten
Dienstzeiten nicht weisungsbefugt. Insbesondere hat der Auftraggeber keine Weisungsbefugnis im Hinblick auf
die Gestaltung der Dienstzeiten. Die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Einsatzdauer und die
vereinbarten Dienstzeiten werden im Dienstleistungsvertrag festgelegt.
Der Auftraggeber (bzw. dessen Stellvertreter) weist dem Auftragnehmer die zu
pflegenden Patienten/Heimbewohner zu. Der Auftraggeber achtet hierbei darauf, die Anzahl der
Patienten/Heimbewohner auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Der Auftraggeber orientiert sich hierbei an
der Pflegebedürftigkeit der Patienten/Heimbewohner und an der Leistungsfähigkeit einer
durchschnittlichen Pflegekraft.

§4 Hilfsmittel, Werkzeuge, Materialien
Die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen sämtlichen Hilfsmittel, Werkzeuge und Materialien (wie
Einmal-Schutzhandschuhe aus Gummi/Latex) hat grundsätzlich der Auftraggeber zu stellen.

§5 DienstkleidungDer Auftragnehmer wird seine eigene Dienstkleidung einsetzen. Sollte der Auftraggeber spezielle Kleidung
wünschen, so wird er diese dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung stellen.

§6 Honorar
Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer ein Honorar. Die Höhe des Honorars wird im Dienstleistungsvertrag
festgelegt. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, bezahlten Urlaub,
Weihnachtsgeld oder sonstige Vergütungen. Abgerechnet werden tatsächlich angefangene Einviertelstunden.

§7 Freiberuflichkeit des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit freiberuflich aus. Der Auftragnehmer ist und wird nicht Angestellter der
Auftraggebers. Der Einsatz des Auftragnehmers ist zeitlich begrenzt. Der Auftraggeber ist nicht der einzige Kunde
des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Einkünfte seinem zuständigen Finanzamt zu
melden, sich selbst gegen die Folgen von Krankheit und Unfall zu versichern und eine eigenständige
Altersvorsorge zu betreiben.

§8 Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer
Die besondere Fürsorgepflicht des Auftraggebers gegenüber seinen Angestellten findet auf diesen Vertrag keine
Anwendung. Der Auftragnehmer kann – als freier Unternehmer – grundsätzlich auch mehr als zehn Stunden pro
Tag eingesetzt werden.

§9 Rechnungsstellung
Der Auftragnehmer wird seine Rechnung über die von ihm erbrachte Dienstleistung wöchentlich, jeweils am
Montag für die zurückliegende Woche rückwirkend, dem Auftraggeber vorlegen. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag des Auftragnehmers, bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum (in der Regel binnen vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung), direkt auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Bei Nichteinhaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen mit 8 Prozentpunkten über dem aktuellen, von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinssatz zu berechnen.

§10 Verhinderung des Auftragnehmers wegen Krankheit
Falls der Auftragnehmer die Dienstleistung wegen Krankheit nicht erbringen kann, wird der Auftragnehmer den
Auftraggeber umgehend informieren. Es besteht kein Anspruch auf Honorarfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Nichteinhaltung bereits vereinbarter Dienste, hervorgerufen durch höhere Gewalt, Krankheit u.ä. entstehen den Auftragnehmer Christian Kettner keine Kosten. Finanzielle Mehraufwendungen durch Fremdbesetzung durch den Auftraggeber können an die oben genannten Arbeitnehmer nicht weitergegeben werden.

§11 Kündigung
Beide Vertragspartner können diesen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Kündigt der
Auftraggeber vor Ablauf der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Dienstzeit, so endet der
Honoraranspruch des Auftragnehmers mit dem Ende der für den Kündigungstag vereinbarten Dienstzeit.

§12 Sorgfalt und Haftung von Auftragnehmer und Auftraggeber
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem
Wissen und Gewissen auszuführen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber für von ihm verursachte Schäden.
Der Auftragnehmer hat zur Deckung derartiger Schäden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der
Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm aus seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstehenden
Schäden, die diesem durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter sowie dessen Heimbewohner/Patienten
zugefügt werden, sofern diese Schäden nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit
zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.

§ 13 Gerichtstand
Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Rechtsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer ist das für den Wohnort des Auftragnehmers zuständige Amtsgericht Berlin

§14 Ablehnung von Diensten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen Aufträge in Form von Diensten
grundsätzlich abzulehnen.

§15 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch geltendes oder künftiges Recht
unwirksam sein oder werden, so sind diese durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen
Zweck der Vertragspartner dienlich ist.

Gelesen und anerkannt:



Stempel, Datum und Unterschrift des Auftraggebers